14.04.2016, 10:13 Uhr | Reinhard Richter / Dr. Walther Husberg

Windenergie - zur Änderung des Flächennutzungsplanes
CDU stimmt zu, aber erachtet die heute vorliegende Planung noch keinesfalls als ausreichend



In der Ratssitzung am 14. April 2016 wird über die Änderung des Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen.
Die CDU-Fraktion wird der Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen. Vorausgegangen sind intensive Diskussionen innerhalb unserer Fraktion. Die Entscheidung der CDU-Fraktion ist getragen von dem Wunsch, die Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen bürger- und anwohnerverträglich zu steuern und zu begleiten. Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes unerlässlich.
Ziel der vorgesehenen Konzentrationszonen ist es, die zulässige Errichtung von Windkraftanlagen in geordnete und bürgerverträgliche Bahnen zu lenken.
Wie die Verwaltung uns glaubhaft versicherte, ist dies fristgebunden Der Planungsprozess muss bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Sonst wären die Baubehörden verpflichtet, vorliegende Bauanträge ungeachtet unserer Planungsbemühungen nicht mehr zurück zu stellen, sondern nach § 35 BauBG zu bearbeiten.

Um dies zu verhindern, darf der Planungsprozess nicht ins Stocken geraten.
Daher ist es notwendig, die Planung heute nach vorn zu schieben um weitere Schritte zu ermöglichen.

Damit ist die Planung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die CDU erachtet die heute vorliegende Planung noch keinesfalls als ausreichend. So, wie sie jetzt vorliegt, würden wir die Planung keinesfalls endgültig befürworten.
Gerade, um die weiteren Schritte rechtzeitig zu ermöglichen, ist jedoch die heutige Beschlussfassung erforderlich.
Es ist im Vergleich zu den ersten Ansätzen schon viel erreicht worden. So konnten insbesondere der Modelflugplatz gesichert und die Abstandsflächen zur Wohnbebauung auf 1.000 m erhöht werden.
Der Planungsprozess ist jedoch noch nicht am Ende.
Die Entscheidung zur Ausweisung der Konzentrationszonen in Schlangen wird das Ortsbild für die nächsten Jahrzehnte nachhaltig prägen. Eine gründliche Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Stellungnahmen der Bürger ist daher zwingend erforderlich, um die notwendigen Flächen sachgerecht auszuweisen.
Nach den Stellungnahmen der Sachverständigen in der letzten Ausschusssitzung und den Anregungen der Bürger bei der Anhörung sind noch zahlreiche Frage zu klären.

Beispielsweise haben die Sachverständigen im Ausschuss dargestellt, dass zur Ermittlung der harten Tabuzonen ein Schutzabstand zur Wohnbebauung von 300 – 400 Meter hätte zugrunde gelegt werden müssen. Dies ist nicht geschehen und wird bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sein.

Nach der Auffassung unserer Fraktion stehen in Schlangen wesentlich weniger als die bisher nach Abzug der harten Tabuflächen genannten 1344 ha zur Verfügung.
Die Fläche IV stellt zudem keine ordnungsgemäße Konzentrationsfläche dar. Durch den schmalen Geländestreifen wird die Konzentrationswirkung aufgehoben.
Inwieweit auf weitere Flächen im Planungsstadium aufgrund besonderer Umstände verzichtet werden kann, bedarf einer weiteren sorgfältigen Prüfung.

Hier sind noch zahlreiche weitere tatsächlich wie rechtliche Fragen offen, die es vor einer anschließenden Entscheidung zu klären gilt. Dazu haben die Sachverständigen noch weitere Unterlagen vorzulegen.

Die Förderung von Windkraft im Rahmen der Energiewende wird ausdrücklich begrüßt. Die CDU wird den kommenden Prozess deshalb intensiv begleiten und setzt sich für weitere Gespräche zwischen Rat, Verwaltung sowie den planenden Sachverständigen ein.