Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
  
  
  Für die kommende Ratssitzung stelle ich in Erweiterung zu TOP 10.) für unsere Fraktion den nachfolgenden
  
  Antrag:
  
  I. § 3 I der GeschO wird wie folgt gefasst:
  (1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form bei manuellem Postversand oder per Fax voraus spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
  
  
  II. § 18 der GeschO wird wie folgt gefasst:
  (1) Zu Beginn einer jeden öffentlichen Ratssitzung wird eine Bürgerfragestunde durchgeführt. Die Dauer der Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt. Jeder Einwohner der Gemeinde ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.
  (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Der Bürgermeister ist im Bedarfsfall berechtigt, die Dauer der Zusatzfragen auf jeweils zwei Minuten zu begrenzen.
  (3) …
  
  III. § 27 der GeschO wird wie folgt gefasst:
  (1) …
  (2) Neben den Ausschussmitgliedern werden weitere Einladungen, Vorlagen und Sitzungsniederschriften an die Stellvertretenden Ausschussmitglieder versandt.
  (3) Abs. III bis VIII unverändert.
  
  IV. § 27 der GeschO wird folgender Abs. (9) hinzugefügt:
  a.) Zu Beginn einer jeden öffentlichen Ausschusssitzung wird eine Bürgerfragestunde durchgeführt. Die Dauer der Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt. Jeder Einwohner der Gemeinde ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Ausschussvorsitzenden und soweit diese anwesend sind, den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter im Amt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen und den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses betreffen.
  b.) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Der Bürgermeister ist im Bedarfsfall berechtigt, die Dauer der Zusatzfragen auf jeweils zwei Minuten zu begrenzen.
  c.) Die Beantwortung der Frage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Ausschussvorsitzenden oder sofern sich die Frage an den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter im Amt richtet, durch diese. Diese sind in jedem Falle berechtigt, auf eine Frage das Wort zu ergreifen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Diese hat ggf. durch die Verwaltung zu erfolgen. § 18 Abs (3) gilt entsprechend. Eine Aussprache findet nicht statt.
  
  V. Ferner möge bei Personenbezeichnungen in der GeschO jeweils die weibliche Form nach Schrägstrich hinzugesetzt werden.
  
  Begründung:
  
  
						  I.
  Mit dem Neuentwurf soll die Antragsfrist von 10 auf  12 Tage verlängert werden. Eine Begründung hierfür erschließt sich  nicht. Die Zehntagesfrist hat sich bisher bewährt. Gerade vor dem  Hintergrund der Möglichkeit, verstärkt neue Übertragungstechniken  einzusetzen, ist eine Verlängerung der Frist unangemessen. Hierdurch  wird die Möglichkeit der Ratsmitglieder, auf neue Entwicklungen zu  reagieren, unangemessen eingeschränkt.  
  II.
  Mit diesem Antrag  erstrebt unsere Fraktion die Erweiterung der Bürgerfragestunde auf  Themen, die die Tagesordnung der Sitzung betreffen. Es hat sich in den  vergangenen Monaten gezeigt, dass nicht selten gerade zu Themen, die die  Tagesordnung betreffen, insbesondere Bebauungsplanänderungen,  Informationsbedarf besteht.  
  Da alle im Rat vertretenen Fraktionen  den Wunsch geäußert haben, die Bürgerbeteiligung auszudehnen,  insbesondere früher einsetzen zu lassen, ist die Beschränkung des  Fragerechtes auf Themen außerhalb der Tagesordnung nicht mehr zeitgemäß.
  Um ein Ausufern zu verhindern, sind entsprechende zeitliche Beschränkungen einzufügen.  
  Die  Ausweitung der Bürgerfragestunde auf Themen außerhalb der Tagesordnung  hat sich bereits in zahlreichen Gemeinden bewährt, so etwa in der Stadt  Horn-Bad Meinberg. Eine Ausuferung der Ratssitzungen ist hierbei nicht  eingetreten und auch in unserer Gemeinde nicht zu befürchten.  
  III.
  In  der vergangenen Sitzungsperiode hat man sich darauf geeinigt, dass auch  die stellvertretenden Sitzungsmitglieder die Unterlagen im Postversandt  erhalten. Hierbei soll es nach dem Wunsch unserer Fraktion verbleiben.  Der körperliche Versandt der Unterlagen an die einzelnen  Fraktionsmitglieder und sachkundigen Bürger durch Mitglieder des  Fraktionsvorstandes ist sehr zeitaufwändig und kann durch ehrenamtliche  Helfer nicht sicher gestellt werden.  
  IV.
  Viele entscheidenden  Ratsbeschlüsse werden in den Ausschüssen vorbereitet. Im Interesse einer  frühzeitigen Bürgerbeteiligung wünscht unsere Fraktion auch hier die  Einrichtung einer Bürgerfragestunde.
  Die Fragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses betreffen.
  In  den Ausschüssen sind regelmäßig auch der Bürgermeister oder sein  Vertreter im Amt anwesend. Da dies nicht zwingend ist und vor allem  diese in den meisten Ausschüssen nicht den Vorsitz führen, sind die  Bestimmungen entsprechend anzupassen.  
  V.
  Die Anpassung der  Satzung an die weibliche Form entspricht den Tatsachen. Es sind  zwischenzeitlich zahlreiche weibliche Ratsmitglieder und sachkundige  Bürgerinnen in den Gremien vertreten. Extreme Darstellungsformen lehnt  unsere Fraktion ab.    
  Mit freundlichen Grüßen  
  Dr. Husberg
  Fraktionsvorsitzender