08.12.2017, 11:00 Uhr | CDU Fraktion - Becker/Husberg

Stellungnahme zur Windkraft im AGU
Ausschuss Gemeindeentwicklung und Umwelt

Ausschuss Gemeindeentwicklung und Umwelt
Ausschusssitzung am 05.12.2017

Stellungnahme zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Windenergie

Die CDU Fraktion lehnt den vorliegenden Beschlussvorschlag ab.

Eine gründliche Überarbeitung der Planung ist erforderlich.

Windenergie stellt einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende dar.

Das Ortsbild in Schlangen wird für die nächsten Jahrzehnte durch den möglichen Bau von Windenergieanlagen geprägt.

Dies erfordert auch in Schlangen eine gründliche Planung bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen.

Leider ist im derzeitigen Entwurf des neuen Windenergieerlasses weiterhin keine klare Grundlage für die Gemeinden bei der Planung von Konzentrationszonen enthalten. Dies erfordert daher eine Fortsetzung des laufenden Planungsverfahrens.

Eine sorgfältige Prüfung der vorgelegten Stellungnahmen der Bürger ist daher erforderlich, um eine sachgerechte Ausweisung von Flächen für Windräder zu erreichen, die auch in evtl. Gerichtsverfahren Bestand hat.

Die CDU Fraktion hat bereits bei der Entscheidung über die letzte Offenlegung im April 2016 ausdrücklich erklärt, dass eine endgültige Zustimmung zu der dargestellten Flächenkulisse nicht erfolgen wird. Der Umfang der ausgewiesenen Fläche ist nicht angemessen. Dies ist auch in den späteren Stellungnahmen, z.B. bei den Haushaltsberatungen mehrfach wiederholt worden. Dennoch ist es bis jetzt praktisch bei der früheren Flächenkulisse geblieben.

Bei den jetzt vorgelegten Unterlagen und Vorschlägen vermisst die CDU Fraktion eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Argumenten der Bürger.

Es fehlt nach wie vor die Festlegung einer harten Tabuzone von 300 Metern als Schutzabstand zur Wohnbebauung. Dies wird von den Gerichten auch als Mindestabstand akzeptiert und dient auch in anderen Kommunen als Planungsgrundlage . Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Potenzialflächen.

Auch vermisst die CDU-Fraktion eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit den von den Bürgern vorgetragenen Bedenken z.B. zu den Fragen des Landschaftsschutzes, des Schutzes der Natur und dem Erhalt von Flächen für Erholungsgebiete.

Zur Vermeidung von Verzögerungen im weiteren Verfahren soll nunmehr zügig im Konsens mit allen Parteien die weitere Planung vorangebracht werden. Dabei sind die Gesichtspunkte, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraumes als Konzentrationszone sprechen, genauso zu beachten, wie die Interessen der Grundstückseigentümer am Bau von Anlagen im Rahmen der Privilegierung im Außenbereich.

Es ist davon auszugehen, dass diese neuen Abwägungen kurzfristig erfolgen können, wenn auch die Sachverständigen umgehend tätig werden.