31.03.2026, 19:00 Uhr

Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden
Novelle des Ordnungsbehördengesetzes praxistauglich ausgestalten

Die kommunalen Ordnungsbehörden leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Ordnungsämter jedoch deutlich gestiegen. Konflikte im öffentlichen Raum, Vermüllung, illegale Abfallentsorgung, Sachbeschädigungen, ordnungswidriges Verhalten bei Veranstaltungen sowie Nutzungskonflikte an stark frequentierten Orten stellen Städte und Gemeinden zunehmend vor praktische Herausforderungen.

Die kommunalen Ordnungsbehörden stehen dabei häufig vor der Situation, dass ordnungswidrige Handlungen nur kurzfristig erfolgen und bei Eintreffen von Einsatzkräften bereits beendet sind. Verstöße lassen sich in der Praxis daher häufig nur schwer nachweisen oder nachvollziehbar dokumentieren. Gleichzeitig kommt es in Einsatzsituationen immer wieder zu Konflikten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsbehörden.

Der nordrhein-westfälische Landtag berät derzeit über das „Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)“. Ziel der Novellierung ist es, die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Ordnungsbehörden zu erweitern und sie angesichts wachsender Anforderungen besser auszustatten.

Die CDU Schlangen begrüßt grundsätzlich die Initiative des Landtages, das Ordnungsbehördengesetz zu modernisieren. Gleichzeitig ist aus Sicht der kommunalen Praxis entscheidend, dass die gesetzlichen Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie im Vollzug tatsächlich praktikabel und wirksam sind.

Die CDU Schlangen wünscht sich vom Landtag Nordrhein-Westfalen, im weiteren parlamentarischen Verfahren insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

- die kommunalen Ordnungsbehörden durch klare, rechtssichere und praxistaugliche Befugnisse weiter zu stärken,

- den Kommunen moderne Instrumente zur lagebezogenen Beobachtung und Dokumentation ordnungswidriger Zustände im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, insbesondere an Orten, an denen es erfahrungsgemäß regelmäßig zu Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt,

- rechtliche Möglichkeiten für den Einsatz technischer Mittel zu schaffen, mit denen ordnungswidrige Zustände im öffentlichen Raum nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert werden können, etwa im Zusammenhang mit Videoüberwachung oder vergleichbaren technischen Verfahren – selbstverständlich unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen,

- die Einsatzkräfte der kommunalen Ordnungsbehörden besser zu schützen und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, mit denen kritische Einsatzsituationen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden können,

- und insgesamt sicherzustellen, dass neue rechtliche Instrumente so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis der Kommunen tatsächlich anwendbar sind und einen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung ordnungswidrigen Verhaltens leisten können.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die kommunalen Ordnungsbehörden für eine wirksame Aufgabenerfüllung neben personeller Ausstattung auch einen modernen und praktikablen rechtlichen Rahmen benötigen.

Daher appelliert die CDU Schlangen an den Landtag Nordrhein-Westfalen und die Abgeordneten der Wahlkreise Lippe I, Lippe II – Herford III und Lippe III, die Perspektive der kommunalen Praxis in den weiteren Beratungen besonders zu berücksichtigen und sich für eine kommunalfreundliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes einzusetzen.

[Foto: KI-generierte] [Foto: KI-generierte]